Allgemeine Geschäftsbedingungen der d2mberlin GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der d2m berlin GmbH (nachfolgend d2m) gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachfolgend VP). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des VP werden nicht anerkannt, es sei denn, d2m stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Handelt es sich bei VP um den Käufer einer Eintrittskarte, dann stimmt VP mit dem Kauf der Eintrittskarte der Gültigkeit nachfolgender AGB zu. Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für VP die jeweilige Haus- und Hallenordnung. Das Hausrecht am Veranstaltungstag liegt bei d2m.

2. Vertragsparteien

(1) d2m erbringt Leistungen auf eigene Rechnung und in eigenem Namen.

(2) Darüber hinaus vermittelt d2m Leistungen Dritte. In diesem Fall wird der Dritte Vertragspartner von VP und wird in geeigneter Weise als Vertragspartner benannt, insbesondere durch einen entsprechenden Hinweis im Angebot auf der Homepage, spätestens jedoch in der Auftragsbestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.

3. Vertragsabschluss

(1) Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande, wenn d2m eine Bestellung, ein Angebot oder einen Auftrag in Textform, insbesondere per Mail oder schriftlich, bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die bestellten Tickets oder Waren an VP abgeschickt hat.

(2) Reservierungen, Bestellungen, Angebote und Aufträge sind unverbindlich. Unverbindlich sind auch Bestätigungen über den Eingang von Reservierungen, Bestellungen, Angeboten, Aufträgen oder sonstige Eingangsbestätigungen.

4. Preise, Zahlungsarten, Zahlungsfristen, Rücklastkosten

(1) Preise, Gebühren und Kosten (Entgelte) werden in den jeweiligen Produktbeschreibungen zu den einzelnen Angeboten ausgewiesen. Verbindlich sind jeweils diejenigen Beträge, die in der Auftragsbestätigung oder bei einer Online-Bestellung im Warenkorb angegeben sind.

(2) Soweit die Entgelte nicht im Voraus oder per Kreditkarte gezahlt werden, oder nichts anderes bestimmt ist, sind sie innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung oder Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist d2m nach einmaliger Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, aber nicht verpflichtet. Soweit Tickets rücktrittsbedingt nur zu einem Entgelt verkauft werden können, das unterhalb des mit dem Kunden vereinbarten Entgelts liegt, bleibt VP zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet.

(3) Können Einzugsermächtigungen oder Kreditkartenzahlungen mangels Deckung nicht ausgeführt werden, oder werden solche Zahlungen mangels Deckung von der Bank wieder zurückgegeben, gerät VP mit der Zahlung in Verzug. In diesem Falle ist d2m berechtigt, von VP die entstandenen Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5,00 Euro, es sei denn VP weist nach, dass d2m durch die Bearbeitung der nicht ausgeführten bzw. zurückgegebenen Zahlung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Übersandte Waren und Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts Eigentum von d2m bzw. des Dritten.

6. Lieferfristen, Termine, Veranstaltungsorte

(1) Von d2m angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich in elektronischer Form zugesichert.

(2) Es sind nur diejenigen Veranstaltungstermine verbindlich, die in der Auftragsbestätigung enthalten oder auf dem Ticket abgedruckt sind.

(3) d2m und alle Veranstalter behalten sich vor, den Ort der Veranstaltung kurzfristig zu verlegen.

7. Stornierungen, Ticketverlust, Gewährleistungen, Haftung

(1) Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn die Veranstaltung wird vom Veranstalter abgesagt oder zeitlich verschoben. Bei Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung erstatten wir den Kaufpreis bei Rücksendung der bei uns gekauften Karten. d2m gibt Ausfälle und Verlegungen vorab auf seiner Homepage www.d2mberlin.de und auf telefonische Anfrage unter der Telefonnummer 030- 755 492 560 bekannt. VP stimmt zu, sich vorab zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet. Porto und Bearbeitungskosten, sowie etwaige Reise- und sonstige Kosten werden generell nicht erstattet.

(2) VP hat keinen Anspruch auf den Ersatz verlorener Tickets.

(3) Ist eine gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann VP zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist VP Unternehmer, kann d2m zwischen der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware wählen. Die von VP gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(4) d2m haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Widerrufsrecht

(1) Bei Bestellung von Tickets steht VP gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

(2) Erläuterungen: Der EuGH hat entschieden (Urt. v. 31.03.2022 – C-96/21), dass beim Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen über einen Vermittler kein Widerrufsrecht besteht, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde.

Abschließend stellte der EuGH klar, dass das Konzertticket eine termingebundene Dienstleistung darstelle, da sich das Zugangsrecht auf ein konkretes Datum beziehe.

Nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL; RL 2011/83/EU) ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht wird und der Vertrag dafür einen spezifischen Termin vorsieht.

Folglich steht der Umstand, dass eine Dienstleistung nicht vom Veranstalter einer Freizeitbetätigung selbst, sondern von einem in seinem Auftrag handelnden Vermittler erbracht wird, dem nicht entgegen, dass eine solche Dienstleistung als eine Dienstleistung im Zusammenhang mit dieser Betätigung angesehen werden kann

9. Zutritt zur Veranstaltung

(1) VP ist zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt, es sei denn in der Produktbeschreibung der Veranstaltung ist etwas anderes angegeben oder das Ticket enthält benennt eine bestimmte Person. Der Zeitpunkt des Einlasses ist auf dem Ticket vermerkt. Ein Recht zum Betreten des Veranstaltungsortes steht dem Kunden nur nach Weisung des Ordnungsdienstes oder der Einlasskontrolle zu.

(2) Nach Beginn der Vorstellung erfolgt kein Einlass. Ein Nacheinlass ist zur Pause möglich. Ausnahmen kann d2m nur nach Zustimmung des auftretenden Künstlers gewähren. Ein Anspruch von VP auf Rückerstattung des Kartenpreises besteht nicht.

(3) d2m steht es frei, das Zugangsrecht zu seinen Veranstaltungen gemäß den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes- bzw. Landesebene zu pandemischen Lagen einzuschränken und damit einhergehend auf das Vorzeigen entsprechend erforderlicher digitaler Nachweise zu bestehen.

(4) Mit der Beendigung der Veranstaltung erlischt das Recht zum Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen.

10. Kinder- und Jugendschutz

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Das Mitbringen von Säuglingen und Babys zu Veranstaltungen ist prinzipiell untersagt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden zu allen Veranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

11. Gesundheitsschutz

Bei Veranstaltungen kann es trotz Geräuschpegelüberwachung zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die gegebenenfalls zu Hörschäden führen können. VP wird aufgefordert, für ich selbst Schutzmaßnahmen (z.B. Ohrstöpsel) zu ergreifen und ausreichend Abstand zu Lautsprecherboxen zu halten.

12. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen / Urheberrechte

(1) VP ist es untersagt, Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung zu machen. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- und Videokameras aller Art ist nicht gestattet.

(2) Im Verlauf der Veranstaltung können durch d2m, den Künstler und / oder durch von Ihnen berechtigte Dritte Foto-, Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, die für Werbezwecke, den Einsatz in den sozialen Medien, im Fernsehen, im Radio und / oder die Veröffentlichung auf DVD; BluRay bestimmt sind. VP erteilt mit Kauf der Eintrittskarte sein Einverständnis zu diesen Aufnahmen und enthält sich der Anmeldung weiterer daraus resultierenden Ansprüche.

13. Sicherheitsbestimmungen / Mitbringen von Tieren, Gegenständen, Speisen und Getränken

(1) Das Mitführen von Rücksäcken, Koffern und großen Taschen und ähnlichen Behältnissen ist VP untersagt. Die maximale Größe erlaubter Taschen ist 21 x 30 cm (DIN A4 Blatt). Größere Taschen können auch nicht an der Garderobe abgegeben werden.

(2) Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Taschenmessern, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laser Pointern, Glas- und Plastikflaschen sowie Dosen durch VP in die Veranstaltungsräume ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten, und d2m behält sich das Recht vor, VP von der Veranstaltung auszuschließen. d2m behält sich ferner das Recht vor, am Einlass Taschenkontrollen durchzuführen und einzelne VP bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung vom Sicherheitsinteresse aller Kunden einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen VP andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

(3) Das Mitführen von Tieren zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Blindenhunde ist im Vorfeld mit d2m abzusprechen.

(4) VP ist es untersagt, eigene Speisen und Getränke in die Veranstaltungsstätte mitzunehmen.

14. Verbot des Eintrittskartenhandels

d2m hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen. Dritten ist der Verkauf entsprechender Eintrittskarten untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf von Eintrittskarten.

15. Personalisierung von Tickets

(1) Im Falle des Einsatzes von personalisierten Tickets hat nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Berechtigung zum Besuch der Veranstaltungen besteht nur auf Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrages, den VP im Rahmen seiner Ticketbestellung mit d2m geschlossen hat oder in den er unter den Voraussetzungen von nachfolgender Ziffer 2 eingetreten ist.

(2) Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch bei personalisierten Tickets ist, dass VP das auf der Vorderseite mit seinem Vor-und Zunamen versehene Ticket vorlegt. d2m behält sich das Recht vor, sich zur Identitätsprüfung den Personalausweis oder Reisepass von VP vorlegen zu lassen. d2m behält sich ferner das Recht vor, Personen, die kein Besuchsrecht erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern.

(3) Gestattet d2m dem Ticketinhaber den Zutritt, wird sie auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber VP frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigten VP identisch ist

16. Umpersonalisierung / Übertragung des Besuchsrechts von Tickets

(1) Die Übertragung des Besuchsrechts bei personalisierten Tickets (Umpersonalisierung der Tickets) kann nur am jeweiligen Veranstaltungstag vor Ort/in der Veranstaltungsstätte vorgenommen werden. Hierfür ist von VP am Veranstaltungstag genügend Zeit einzuplanen.

(2) Der auf dem Ticket genannte VP muss dazu selbst vor Ort erscheinen, oder eine Ausweiskopie, die deutlich sichtbar als Kopie gekennzeichnet ist, an den neuen Ticketinhaber übergeben. Folgendes ist somit zur Veranstaltungsstätte mitzubringen:

– Das freiwerdende Originalticket
– Eine Ausweiskopie, die deutlich sichtbar als Kopie gekennzeichnet ist und aus dem die Identität des ursprünglichen Ticketinhabers hervorgeht
– Ein amtliches Ausweisdokument im Original, aus dem die Identität des neuen Besuchers hervorgeht.

Der Ticketübernehmer wird neuer VP der d2m und erklärt sich mit den AGB der d2m einverstanden.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung gemäß der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nur in Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt. d2m ist berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erhaltenen Daten des VP im Rahmen des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Gerichtsstand ist Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 14.02.2024

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