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Alain Frei

Grenzenlos

* BITTE BEACHTEN SIE BEI DIESEM EVENT:

Aufgrund behördlicher Anordnungen und Auflagen muss die Veranstaltung mit Alain Frei am 12.02.2021 in Leipzig leider auf den 25.02.2022 verlegt werden. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit. Wir bitten um Ihr Verständnis.

EINLASSBEDINGUNGEN zur Veranstaltung am 25.02.2022 in Leipzig

Ab sofort gilt verpflichtend für Veranstaltungen die  2G-Plus + FFP2 MASKE - Regelung!

Der Einlass beginnt ab 19:00 Uhr. Wir bitten alle Gäste um ein frühzeitiges Erscheinen und für Ihren Besuch mehr Zeit für den Publikumseinlass einzuplanen.

Für den Einlass gelten folgende Bedingungen (Stand: 22.02.2022):

Bitte halten Sie zum Einlass am ersten Kontrollpunkt vorbereitet folgende Unterlagen und Nachweise bereit:
- DIGITALER (QR-Code) Nachweis zu einem der 2Gs (geimpft oder genesen) PLUS Negativtest oder Boosternachweis.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir verpflichtet sind, alle Nachweise namentlich gegenzuprüfen. Bitte halten Sie Ihren Ausweis (amtliches Lichtbilddokument) bereit.

1. NACHWEIS 2G PLUS

Für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr gilt:

1. Nachweis einer Booster-Impfung oder vollständigen Impfung + Genesung, d.h. den Nachweis über eine zusätzlich zur vollständigen Corona-Schutzimpfung* mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erfolgte Auffrischungsimpfung**

*Als vollständige Corona-Schutzimpfung gilt: 2 Dosen BioNTech/Pfizer, AstraZeneca oder Moderna. Bei genesenen Personen reicht jeweils eine Impfstoffdosis.

**Eine Auffrischungs- bzw. Booster-Impfung berechtigt sofort nach Durchführung zum Zugang. Außerdem gilt der Nachweis über eine vollständige Impfung zusammen mit einem danach ausgestellten Genesenennachweis wie eine Auffrischungsimpfung. Dies gilt, wie auch bei Genesenen ohne vorherige Impfung, höchstens für die Dauer von 90 Tagen.

2. Oder Impfung oder Genesung + negativer Corona-Test, d.h. den Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung*** oder eine ärztliche bzw. behördliche Bestätigung über eine in den letzten 90 Tagen überstandene Corona-Infektion**** sowie zusätzlich einen offiziellen Nachweis über einen maximal 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigenschnelltest bzw. einen maximal 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test.

*** Als vollständige Corona-Schutzimpfung gilt: 2 Dosen BioNTech/Pfizer, AstraZeneca oder Moderna. Bei genesenen Personen reicht jeweils eine Impfstoffdosis. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

**** Die Infektion muss molekularbiologisch, z.B. durch einen PCR-Test, nachgewiesen worden sein, die Testung muss mindestens 28 Tage und darf maximal 90 Tage zurückliegen.

Ausgenommen von der 2G-Nachweispflicht sind:

-> Ungeimpfte Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren erhalten Eintritt mit:
- einem PCR- Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- oder mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden. Es sind nur Testergebnisse zugelassen, die von einer zertifizierten Teststelle ausgewiesen wurden.
- Es ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen zur Überprüfung der Minderjährigkeit.

-> Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde,
- haben einen ärztlichen Nachweis vorzulegen in Verbindung
- mit einem PCR - Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
- oder in Verbindung mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden sein darf. Es sind nur Testergebnisse zugelassen, die von einer zertifizierten Teststelle ausgewiesen wurden.

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

-> Geboosterte Personen (Auffrischungsimpfung), Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personen ohne Impfempfehlung der STIKO, Personen mit vollständiger Impfung (Zweitimpfung) UND Genesenennachweis, vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung) mit letzter Einzelimpfung vor mindestens 14 Tagen und maximal drei Monaten.

2. FFP2-MASKENPFLICHT

Für die gesamte Dauer der Veranstaltung besteht im ganzen Haus für alle Besucher:innen ab 6 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Zum Trinken und Essen kann die Maske abgesetzt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.