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Margie Kinsky & Bill Mockridge

Hurra, wir lieben noch!

INFORMATIONEN ZUM EVENT:

Diese beiden passen zusammen wie Pott und Deckel, oder – wie Margie sagen würde – Arsch auf Eimer! Margie Kinsky, die „Puddingqueen“, und Bill Mockridge, der „Holzfäller“, sind nicht nur erfolgreiche Comedians, Schauspieler und Buchautoren, sondern auch seit 33 Jahren ein glückliches Paar mit sechs properen Söhnen. Die sind mittlerweile flügge und aus dem Haus. Und was nun? Margie und Bill entdecken – nicht ganz freiwillig nach Jahrzehnten mit einer turbulenten Familie – ihr neues gemeinsames Leben jenseits von Haushaltsroutine und Lindenstraße, aber diesseits von Kreuzworträtsel und Seniorenteller.

Doch auch bei zwei Gute-Laune-Botschaftern wie Margie und Bill geht das nicht immer ohne Reibungen ab und so ist einiger Zündstoff vorprogrammiert. Denn es ist gar nicht so einfach, zwei so unterschiedliche Charaktere unter einen Hut zu bringen: Margie, die temperamentvolle Römerin mit dem frechen Mundwerk und der bedächtige, in sich ruhende Bill mit dem Schalk im Nacken. Das gab Zündstoff genug in über 30 Jahren, aber ihre unkaputtbare Liebe und eine dicke Prise Humor haben ihnen geholfen, sich immer wieder zusammen zu raufen. Es scheint unmöglich, aber es geht! Wie, das zeigen die beiden in ihrem urkomischen, schonungslosen und kurzweiligen Kabarettabend „Hurra, wir lieben noch!“.

Bill über Margie: „Mein letzter Wille: Streut meine Asche über die Kasse von TK Maxx. Dann weiß ich, dass Margie mich mindestens einmal am Tag besucht!“ Margie über Bill: „Ich bin Römerin, ich reg’ mich gerne auf. Da bringt mich der Holzfäller mit seiner stoischen Ruhe manchmal ganz schön auf die Palme!“

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* BITTE BEACHTEN SIE BEI DIESEM EVENT:

Aufgrund der weiterhin bestehenden behördlichen Anordnungen und Auflagen muss die Veranstaltung in Leipzig leider verlegt werden:

Sa., 14.11.2020, Haus Leipzig -> Verlegt auf Fr., 01.04.2022

Bereits erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit.

EINLASSBEDINGUNGEN zur Veranstaltung am 01.04.2022 in Leipzig

Ab sofort gilt verpflichtend für Veranstaltungen die 3G + FFP2 MASKE - Regelung!

Der Einlass beginnt ab 19 Uhr. Wir bitten alle Gäste um ein frühzeitiges Erscheinen und für Ihren Besuch mehr Zeit für den Publikumseinlass einzuplanen!

Für den Einlass gelten folgende Bedingungen (Stand: 29.03.2022):

Bitte halten Sie zum Einlass am ersten Kontrollpunkt vorbereitet folgende Unterlagen und Nachweise bereit:

- Nachweis zu einem der 3Gs (geimpft, getestet oder genesen).

- Vorlage einer gültigen Eintrittskarte für die Veranstaltung.

- Wir sind verpflichtet, alle Nachweise namentlich gegenzuprüfen. Bitte halten Sie Ihren Ausweis (amtliches Lichtbilddokument) bereit.

1. NACHWEIS 3G 

Für alle Personen gilt:

ENTWEDER:

1. Ein personalisiertes, negatives SARS-CoV-2-Antigen-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Beides in Verbindung mit gültigem Personalausweis bitte vorzeigen. Private Selbsttests können leider nicht akzeptiert werden. Darüber hinaus können Sie uns leider nicht besuchen, wenn Sie an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hatten.

ODER:

2. DIGITALER (QR-Code) Nachweis einer vollständigen Impfung* mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19. Geimpfte Personen weisen bitte Ihren Impfpass und ihren Personalausweis vor.

* liegt vor, wenn geboostert, doppelt geimpft (und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt) oder 1-fach geimpft und zusätzlich getestet.

ODER:

3. Für Genesene** ist der Nachweis eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu erbringen, in Verbindung mit mindestens einer Impfung gegen COVID-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff oder Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der jeweilige Nachweis muss als Ausdruck oder in digitaler Form zusätzlich zum Personalausweis vorgelegt werden.

** Die Infektion muss molekularbiologisch, z.B. durch einen PCR-Test, nachgewiesen worden sein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html

2. FFP2-MASKENPFLICHT

Für die gesamte Dauer der Veranstaltung besteht im ganzen Haus für alle BesucherInnen ab 6 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ebenso am Platz im Saal. Zum Essen und Trinken kann die Maske abgesetzt werden. Während der Vorführung ist Essen und Trinken nicht gestattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis.